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FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen bundesweit vorgeschrieben
Liebe Patienten,
auch wir müssen uns den gesetzlichen Vorgaben fügen. Ab Oktober 2022 (voraussichtlich bis zum 7. April 2023) gilt bundesweit die Maskenpflicht im Fernverkehr, in Arztpraxen und den Praxen weiterer Heilberufler.
Bundesweit geltende Basis-Schutzmaßnahmen:
- FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr (medizinische Masken für 6- bis 14-Jährige und Personal)
- FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufler
- Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit
Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind ferner Kinder unter sechs Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen. Vielen Dank.
Ihr Praxisteam